Das Urteil des Landgerichts Darmstadt in Sachen Netzhautanalyse beim Augenoptiker ist die perfekte Steilvorlage für die Webinar-Reihe „KI vadis Augenoptik“ von partnerauge und eyebizz. Teil 1 ging bereits live über die Bühne, und nur wenige Tage zuvor wurde das für „screenende“ Augenoptiker interessante und rechtskräftige Urteil aus dem letzten Jahr veröffentlicht.

In dem Verfahren ging es darum, ob Augenoptiker eine auf Künstliche Intelligenz gestützte Netzhautanalyse durchführen und damit Werbung betreiben dürfen. Letzteres war schon immer das schärfere Schwert, denn andere Urteile und die Arbeitsrichtlinien für die Augenoptik und Optometrie erlauben Screenings im Tätigkeitsfeld von Augenoptiker und sehen Netzhautanalysen und Fundusbetrachtungen darin durchaus vor. Trotzdem sagte Darmstadt: Nein! Gäbe es nicht das Berufungsverfahren am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, hätte das Urteil von Juni 2021 aus Darmstadt möglicherweise eine andere Wirkung in diesem Herbst entfaltet. Das Berufungsverfahren wurde zurückgenommen, doch zuvor formulierte das OLG keinerlei Bedenken, dass Augenoptiker*innen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz Netzhautanalysen vornehmen dürfen, sofern sie ihre Kunden darüber informieren, dass das den Besuch bei einem Augenarzt nicht ersetzen kann.

Nächstes Webinar am 10. Januar 2023

Die Webinarreihe geht am 10. Januar 2023 um 19 Uhr in die nächste Runde und zeigt dann unter anderem aktuelle telemedizinische Möglichkeiten auf und erklärt den Nutzen der KI. Im Januar werden Oculus, Visionix und Eyetec dazu eigene Referenten an den Start bringen, am 14. Februar 23 Retinalyze. Kostenlose Registrierungen sind über das Eventportal LO:X möglich.

 

FOTO: Die mit Expertise auftrumpfende Diskussionsrunde, oben v.l.: Moderator Ingo Rütten, Thorsten Boss (Oculus), Enno Pemöller (Eyetec), Vera Wittlich (Epitop), Fritz Paßmann (Visionix) und Dr. Amir Parasta (Epitop). (Screenshot: Dagmar Schwall)

Video vom 29.11.22: „KI vadis Augenoptik“ – Status Quo