Aus aktuellen Anlass und in Begleitung unserer Meldung „Lust aufs Screening machen“ möchten wir hier noch einmal das Interview mit Dr. Jan Wetzel empfehlen, das wir Mitte 2021 mit dem Geschäftsführer des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen geführt haben. Der Anlass ist das aktuelle Urteil des Darmstädter Landgerichts, das einem Augenoptiker angeblich die Berechtigung zum Screening abspricht.

Eine wunderbare Vorlage für den Auftakt unserer Webinarreihe „KI vadis Augenoptik“, die wir mit der eyebizz am 29.11.22 starten. Dort werden wir ausführlich auf den – sorry: vom BVA diktierten – Text zum besagten Urteil in dessen Journal „Der Augenarzt“ eingehen, werden die Folgen des Urteils für unsere Kollegen diskutieren und den Status Quo der optometrischen Dienstleistungen mit Telemedizin und Künstlicher Intelligenz in der Augenoptik feststellen.

Die oben genannte Meldung bringt schon mal ein bisschen Licht in den Tunnel, denn es wabert mal wieder Unsicherheit in unsere Branche, was Screenings und deren Bewerbung angeht. Alles Wichtige dazu können Sie sich im Video ansehen, das lohnt sich auch in der Wiederholung und ist auch heute noch aktuell – zum Glück!

 

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