Johannes Zupfer, General Manager DACH von CooperVision, hatte im Interview in unserem letzten KL-Webinar darüber gesprochen, dass die Kontaktlinsen-Industrie die stationären Augenoptiker nicht in Form von Vergütungen für erfolgreiche Kontaktlinsen-Anpassungen unterstützen könne, weil das untersagt sei. Erlaubt seien aber Cashback-Aktionen mit dem stationären Augenoptiker. Daraufhin kam die Frage im Webinar auf, warum denn Cashback erlaubt sein soll, während Vergütungen für Anpassungen verboten sind. Carsten Schmitt und Dr. Jan Wetzel (Foto) vom Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen haben anschaulich geantwortet.
Warum soll denn Cashback erlaubt sein, während Vergütungen für Anpassungen verboten sind?
„Es ist nur ein scheinbarer Widerspruch, der in der Frage anklingt. Tatsächlich gilt das heilmittelwerberechtliche Zuwendungsverbot sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. Zur Absatzförderung von Medizinprodukten ist es wettbewerbswidrig, wenn eine Zuwendung erfolgt, die nicht lediglich geringwertig ist.
Es gab vor einigen Jahren ein Verfahren gegen Essilor, in dem Essilor mit Blick auf das Zuwendungsverbot untersagt wurde, Augenoptikbetrieben privat nutzbare iPads zur Verfügung zu stellen, wenn diese Essilor-Brillengläser verkaufen. Andererseits entschied neulich ein Gericht, dass die Gewährung von Payback-Punkten an Kunden grundsätzlich zulässig sein könne. Die rechtliche Konstruktion beziehungsweise die anzuwendende Vorschrift ist in beiden Fällen gleich. Der Unterschied liegt im Wert. Anders als ein iPad haben Payback-Punkte in aller Regel einen geringen Wert (gilt mitunter nicht bei Gleitsichtbrillen, dann kann dieser überschritten werden).
Aber was ist die Grenze der Geringwertigkeit? Die Rechtsprechung hat früher den Wert eines Tickets im ÖPNV angenommen und 5 Euro als geringwertige Zuwendung angesehen. Möglicherweise sind die Gerichte nach den Monaten hoher Inflation hier etwas großzügiger geworden, für ein iPad dürfte es aber immer noch nicht reichen …”
Vielen Dank an die beiden Juristen Dr. Jan Wetzel & Carsten Schmitt vom Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen