Die Kommunikation zum Kunden ist entscheidend, sowieso immer, aber auch bei den rechtlichen Aspekten im Hinblick auf das Angebot von optometrischen Dienstleistungen und der Befundung von Screenings. Für das Webinar am 23. Juni 2021 der Partnerauge Akademie hat sich Dr. Jan Wetzel für ein Interview zur Verfügung gestellt, in dem der Geschäftsführer des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen unter anderem den bekannten Bergriff der Verdachtsdiagnose und den richtigen Umgang damit erklärt. Es ist für Augenoptiker und Optometristen grundsätzlich zwar erlaubt, eine Verdachtsdiagnose zu benennen, aber es ist wohl von den allermeisten Augenärzten weder gewünscht, noch ist es in vielen Fällen besonders hilfreich für den Kunden.
Was in Sachen Haftung und Wettbewerbsrecht zu beachten ist, wenn Augenoptiker Screenings und „Augengesundheitsvorsorge“ anbieten, erläutert Dr. Wetzel im Interview mit Ingo Rütten – kostenlos nach entsprechender Anmeldung hier zu sehen.
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